Abrechnung

In der Praxis behandeln wir Versicherte aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Beihilfeversicherte sowie Selbstzahler. 

Privatversicherte

Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Kostenübernahme. Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich bereits vorab bei Ihrer Krankenversicherung informieren, welche Kosten übernommen werden. Hierbei kann es z.B. Unterschiede bei der Anzahl der Sitzungen geben oder ob vorab ein Antrag gestellt werden muss. Bei den Formalitäten unterstützen wir Sie gerne. 

Beihilfe

Beihilfestellen übernehmen zusammen mit privaten Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, welche Formulare notwendig sind. Wir sind Ihnen hierbei natürlich gerne behilflich. 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie nach 

 der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (Geltung ab 01.07.2024). 

Selbstzahler

Als Selbstzahler gehen Sie lediglich eine Behandlungsvereinbarung mit der Praxis ein. Hierdurch haben Sie den Vorteil, dass die Frequenz und Anzahl Ihrer Sitzungen flexibel ist und Sie keine Krankenkasse informieren müssen. Die Therapie bleibt hierdurch anonym und kann sehr schnell beginnen. 
Für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) wird eine Gebühr von 135 Euro berechnet.

Ausfallhonorar

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren, dann gehen Sie hiermit eine vertragliche Beziehung ein und wir halten den entsprechenden Zeitraum für Sie frei. Wenn Sie den Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnehmen können, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 Euro berechnet. Dieses Ausfallhonorar ist weder durch eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung erstattungsfähig. Wenn Sie den Termin 48 Stunden vorher absagen, entfällt diese Zahlungsverpflichtung.